Was sollten Sie bei einer Vorladung oder Durchsuchung tun?
Als Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen. Dieses Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie in der Regel nicht folgen. Machen Sie ohne Verteidigung keine Angaben, denn vorschnelle Aussagen lassen sich später kaum korrigieren. Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben, nicht widersprechen und keine Erklärungen abgeben. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und notieren Sie, was mitgenommen wird. Kontaktieren Sie so früh wie möglich eine Verteidigerin, damit ich Akteneinsicht beantragen und Ihre Verteidigung von Anfang an steuern kann.