Viele Fristen laufen nur wenige Wochen. Kündigung 3 Wochen, Bußgeldbescheid 2 Wochen, Widerspruch 1 Monat.Anrufen: 069 34878755
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Strafrecht

Ihre Freiheit steht auf dem Spiel

Zuerst Akteneinsicht, dann Strategie. Erst wenn ich weiß, was gegen Sie vorliegt, besprechen wir, ob und was Sie sagen. Bis dahin machen Sie bitte keine Angaben zur Sache, auch nicht am Telefon.

Worum es meistens geht
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Vorladung & Vernehmung

Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen. Ich melde mich für Sie.
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Ermittlungsverfahren

Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob eine Einstellung erreichbar ist.
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Eigentum & Vermögen

Diebstahl, Betrug, Untreue. Häufig entscheidet die Beweislage, nicht der Vorwurf.
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Gewalt- & BtM-Delikte

Körperverletzung sowie Besitz und Handel. Die Verteidigung beginnt bei der Beweisaufnahme.
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Internetstrafrecht

Vorwürfe aus dem Netz erfordern technische Prüfung der Ermittlungsergebnisse.
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Haft & Strafvollzug

Haftverschonung, Lockerungen und vorzeitige Entlassung. Auch dazu berate ich Angehörige.

Was sollten Sie bei einer Vorladung oder Durchsuchung tun?

Als Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen. Dieses Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie in der Regel nicht folgen. Machen Sie ohne Verteidigung keine Angaben, denn vorschnelle Aussagen lassen sich später kaum korrigieren. Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben, nicht widersprechen und keine Erklärungen abgeben. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und notieren Sie, was mitgenommen wird. Kontaktieren Sie so früh wie möglich eine Verteidigerin, damit ich Akteneinsicht beantragen und Ihre Verteidigung von Anfang an steuern kann.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. In dieser Phase ist Akteneinsicht entscheidend, denn erst dann lässt sich die Beweislage einschätzen. Am Ende kann das Verfahren eingestellt werden, oft gegen Auflage, oder es folgt ein Strafbefehl oder eine Anklage. Gegen einen Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Kommt es zur Hauptverhandlung, entscheidet das Gericht nach der Beweisaufnahme. Je früher ich eingebunden bin, desto eher lässt sich ein Verfahren ohne öffentliche Verhandlung beenden. Ich entwickle mit Ihnen eine Strategie, die zu Ihrer Situation und dem Tatvorwurf passt.

Häufige Fragen

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Wie verteidige ich mich bei Eigentums- und Vermögensdelikten?

Bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Computerbetrug oder Untreue steht viel auf dem Spiel. Ich prüfe die Ermittlungsakten, identifiziere Verteidigungsansätze und setze mich für den bestmöglichen Verfahrensausgang ein, von der Einstellung bis zur Verhandlung.

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Wie verhalte ich mich im Ermittlungsverfahren und bei einer polizeilichen Vernehmung?

Vor polizeilichen Vernehmungen sollten Sie unbedingt einen Anwalt konsultieren. Vorschnelle Aussagen können die Verteidigungschancen erheblich verschlechtern. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht und können sich jederzeit anwaltlich beraten lassen. Als Strafverteidigerin nehme ich frühzeitig Akteneinsicht und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

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Was ist bei Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu beachten?

Bei Körperverletzung, Tötungsdelikten oder Betäubungsmitteldelikten (Besitz, Handel, Anbau) ist eine fundierte Verteidigung entscheidend. Ich analysiere die Beweislage und erarbeite eine individuelle Strategie für Ihr Verfahren.

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Wie werde ich bei Internetstrafrecht und Cyberkriminalität verteidigt?

Im Bereich Internetstrafrecht und Cyberkriminalität erfordern Ermittlungen besondere Kenntnisse. Ich berate und verteidige Sie bei Vorwürfen in diesem Bereich und setze mich für Ihre Rechte ein.

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Welche Rechte habe ich in Haft und im Strafvollzug?

Bei Haft oder Untersuchungshaft berate ich Sie zu Ihren Rechten, zu Lockerungen, Vollzugslockerungen und zur vorzeitigen Entlassung. Ich unterstütze Sie bei Anträgen auf Haftverschonung, bei Beschwerden gegen Vollzugsmaßnahmen und bei der Vorbereitung auf die Entlassung.

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Wie werde ich im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren vertreten?

Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht vertrete ich Sie umfassend. Im Bußgeldverfahren (Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Fahrverbot) prüfe ich Messungen und Fotos auf Fehlerquellen und helfe, Fahrverbot, Punkte oder MPU zu vermeiden.