Viele Fristen laufen nur wenige Wochen. Kündigung 3 Wochen, Bußgeldbescheid 2 Wochen, Widerspruch 1 Monat.Anrufen: 069 34878755
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Rechtsgebiete

Sechs Bereiche,
in denen ich Sie vertrete.

Links wählen Sie das Gebiet, rechts sehen Sie, worum es dabei geht, welche Fragen am häufigsten kommen und welche Frist läuft.

Ihr Fall passt in keine Schublade? Das ist häufiger so, als Sie denken. Rufen Sie an, wir ordnen ihn gemeinsam ein.

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Arbeitsrecht

Ihre Rechte am Arbeitsplatz

Vom Arbeitsvertrag über die Abmahnung bis zur Kündigung. Ich prüfe, was davon wirksam ist, und hole offene Ansprüche herein. Nach einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen, deshalb sollte die Prüfung sofort beginnen.

Worum es meistens geht
01Kündigung & KündigungsschutzIch prüfe Form, Zugang und Begründung und reiche die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht ein.
02Abmahnung & ProbezeitUnberechtigte Abmahnungen gehören aus der Personalakte. In der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen.
03Lohn & ÜberstundenAusstehender Lohn wird schriftlich mit Frist eingefordert. Pauschal abgegoltene Überstunden sind meist unwirksam.
04Urlaub & UrlaubsabgeltungDer Urlaubsanspruch verfällt nicht durch die Kündigung. Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt.
05Mutterschutz & ElternzeitBesonderer Kündigungsschutz, Schutzfristen und das Recht auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
06ArbeitszeugnisSie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, auch nach einer Kündigung in der Probezeit.