Viele Fristen laufen nur wenige Wochen. Kündigung 3 Wochen, Bußgeldbescheid 2 Wochen, Widerspruch 1 Monat.Anrufen: 069 34878755
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Arbeitsrecht

Ihre Rechte am Arbeitsplatz

Vom Arbeitsvertrag über die Abmahnung bis zur Kündigung. Ich prüfe, was davon wirksam ist, und hole offene Ansprüche herein. Nach einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen, deshalb sollte die Prüfung sofort beginnen.

Worum es meistens geht
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Kündigung & Kündigungsschutz

Ich prüfe Form, Zugang und Begründung und reiche die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht ein.
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Abmahnung & Probezeit

Unberechtigte Abmahnungen gehören aus der Personalakte. In der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen.
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Lohn & Überstunden

Ausstehender Lohn wird schriftlich mit Frist eingefordert. Pauschal abgegoltene Überstunden sind meist unwirksam.
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Urlaub & Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht durch die Kündigung. Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt.
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Mutterschutz & Elternzeit

Besonderer Kündigungsschutz, Schutzfristen und das Recht auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
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Arbeitszeugnis

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, auch nach einer Kündigung in der Probezeit.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Nach Zugang einer Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Zuerst prüfe ich, ob die Kündigung formwirksam ist und ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Dann folgt der Gütetermin, in dem das Gericht auf eine Einigung hinwirkt. Häufig endet das Verfahren dort mit einer Abfindung oder der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kammer im weiteren Termin. Wichtig ist, dass Sie mir die Kündigung und den Arbeitsvertrag früh vorlegen, damit die Frist sicher gewahrt wird.

Was kostet arbeitsrechtliche Beratung und wer trägt sie?

Die Erstberatung kostet 249,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer und wird bei einer Mandatserteilung angerechnet. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel die Kosten nach einer Deckungszusage, die ich für Sie einhole. Bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Im ersten Gespräch nenne ich Ihnen offen, womit Sie rechnen müssen.

Häufige Fragen

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Was regelt der Arbeitsvertrag und wie lange darf die Probezeit dauern?

Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden und darf maximal sechs Monate betragen. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen. Ich prüfe Vertragsklauseln auf Wirksamkeit, auch im Hinblick auf das AGG bei Bewerberablehnungen.

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Was muss ich bei einer Kündigung beachten und wie funktioniert der Kündigungsschutz?

Bei Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eingereicht werden, sonst wird die Kündigung automatisch wirksam. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen und vertrete Sie in Kündigungsschutzklagen vor Gericht.

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Welche Rechte habe ich bei Mutterschutz und Elternzeit?

Der Mutterschutz schützt während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit, mit Schutzfristen, Kündigungsschutz und Einkommenssicherung. Bei Elternzeit hat jeder Elternteil Anspruch auf bis zu drei Jahre, mit besonderem Kündigungsschutz und Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit. Ich berate Sie zu Ihren Rechten und setze diese durch.

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Welche Ansprüche habe ich nach einer Kündigung?

Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auch bei Kündigung in der Probezeit. Der Arbeitgeber muss den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Bei Tarifverträgen oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung können Ansprüche auf Weihnachtsgeld bestehen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

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Bin ich zu Überstunden verpflichtet und wie ist die Arbeitszeit geregelt?

Grundsätzlich sind Sie nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Eine Verpflichtung ergibt sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Pauschal abgegoltene Überstunden sind unwirksam. Der Arbeitgeber muss angeordnete Überstunden bezahlen oder Freizeitausgleich gewähren. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden.

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Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung?

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht durch eine Kündigung, unabhängig davon, wer kündigt. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr. Wird nicht genutzter Urlaub nicht genommen, entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ich helfe Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen.