Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
Nach Zugang einer Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Zuerst prüfe ich, ob die Kündigung formwirksam ist und ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Dann folgt der Gütetermin, in dem das Gericht auf eine Einigung hinwirkt. Häufig endet das Verfahren dort mit einer Abfindung oder der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kammer im weiteren Termin. Wichtig ist, dass Sie mir die Kündigung und den Arbeitsvertrag früh vorlegen, damit die Frist sicher gewahrt wird.