Viele Fristen laufen nur wenige Wochen. Kündigung 3 Wochen, Bußgeldbescheid 2 Wochen, Widerspruch 1 Monat.Anrufen: 069 34878755
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Ausländerrecht

Ihr Recht auf Aufenthalt

Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Einbürgerung und Asylverfahren. Ich vertrete Sie gegenüber der Ausländerbehörde, dem BAMF und den Verwaltungsgerichten und beantrage bei Bedarf Eilrechtsschutz.

Worum es meistens geht
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Aufenthaltserlaubnis & Visum

Arbeit, Studium, Blaue Karte EU. Ich prüfe Voraussetzungen und begleite den Antrag.
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Familiennachzug

Für Ehegatten und Kinder, für Schutzberechtigte innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung.
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Asyl & Abschiebung

Klage vor dem Verwaltungsgericht, dazu der Eilantrag gegen die Abschiebung.
04

Duldung & Bleiberecht

Humanitäre Gründe, Krankheit, fehlende Reisefähigkeit. Auch Altfallregelungen prüfe ich.
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Einbürgerung

Sprachniveau, gesicherter Lebensunterhalt, Straffreiheit. Ich begleite das Verfahren.
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Vertretung vor Behörden

Ausländerbehörde, BAMF, Botschaft und Verwaltungsgericht, in Ihrer Sprache.

Wie läuft ein Verfahren bei der Ausländerbehörde ab?

Aufenthaltstitel wie Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis werden bei der Ausländerbehörde beantragt. Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Aufenthaltszweck ab, etwa Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Wichtig sind vollständige Unterlagen und die rechtzeitige Verlängerung, denn ein abgelaufener Titel kann den Aufenthalt gefährden. Wird ein Antrag abgelehnt, prüfe ich den Bescheid und lege Widerspruch oder Klage ein. Bei Ablehnungen des BAMF ist häufig kein Widerspruch möglich, sondern es muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, und das innerhalb kurzer Fristen. Ich vertrete Sie gegenüber der Behörde und dem Gericht und behalte alle Fristen im Blick.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung?

Für die Einbürgerung müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen zusammenkommen: ein rechtmäßiger Aufenthalt über eine bestimmte Dauer, ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse und der bestandene Einbürgerungstest. Auch die Klärung der Identität und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören dazu. Straftaten können der Einbürgerung entgegenstehen. Ob und ab wann Sie die Voraussetzungen erfüllen, hängt von Ihrem konkreten Werdegang ab. Ich prüfe Ihre Aufenthaltszeiten und Unterlagen, sage Ihnen, was noch fehlt, und begleite den Antrag bis zur Entscheidung. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und Ablehnungen.

Häufige Fragen

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Wie wehre ich mich gegen eine BAMF-Entscheidung oder eine Abschiebung?

Gegen Entscheidungen des BAMF ist kein Widerspruch möglich. Stattdessen muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Eilantrag auf aufschiebende Wirkung kann notwendig sein, da Abschiebungen sonst auch während des Verfahrens durchgeführt werden können. Ich vertrete Sie in Asyl- und Abschiebeverfahren.

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Welchen Aufenthaltstitel brauche ich und welche Voraussetzungen gelten?

Für einen Aufenthalt über drei Monate benötigen Drittstaatsangehörige in der Regel einen Aufenthaltstitel: Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Grundvoraussetzungen sind gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt und das Fehlen von Ausweisungsgründen. Ich berate Sie zu den verschiedenen Titeln (Arbeit, Studium, Blaue Karte EU) und unterstütze bei Antragstellung und Verlängerung.

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Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Duldung oder drohenden Abschiebung?

Bei Duldung oder drohender Abschiebung prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Eine Duldung kann bei humanitären Gründen, Krankheit oder fehlender Reisefähigkeit erteilt werden. Ich berate Sie zu Bleiberechtsregelungen, Altfallregelungen und Möglichkeiten der Aufenthaltslegalisierung und setze mich gegen unrechtmäßige Abschiebungen ein.

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Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Die Einbürgerung setzt unter anderem Deutschkenntnisse, Unterhaltssicherung, Straflosigkeit und eine Loyalitätserklärung voraus. Ich prüfe Ihre Voraussetzungen, berate Sie zu den Anforderungen und begleite Sie durch das Einbürgerungsverfahren.

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Welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug?

Für den Familiennachzug von Ehegatten und Kindern gelten spezifische Voraussetzungen, etwa einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau). Asylberechtigte und Flüchtlinge haben ein Recht auf privilegierten Familiennachzug, der innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung beantragt werden muss. Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen zum Familiennachzug.

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Wer vertritt mich vor Ausländerbehörde, BAMF und Verwaltungsgericht?

Ich vertrete Sie vor Ausländerbehörden, dem BAMF und Verwaltungsgerichten. Bei Visumverfahren und Botschaftsangelegenheiten berate ich Sie umfassend. Geht es um Aufenthaltserlaubnis oder Visum, sollten Sie sich dringend rechtlichen Rat holen. Ich setze Ihr Recht durch.