Wie legen Sie Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Gegen einen Bescheid der Behörde, etwa des Jobcenters, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Datum auf dem Bescheid ist der Startpunkt der Frist. Der Widerspruch sollte begründet sein, dazu brauche ich den vollständigen Bescheid und die zugrunde liegenden Unterlagen. Viele Ablehnungen halten einer genauen Prüfung nicht stand, weil Sachverhalte unvollständig gewürdigt wurden. Hilft der Widerspruch nicht, folgt die Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren dort ist für Sie gerichtskostenfrei. Ich vertrete Sie im Widerspruch und, falls nötig, im anschließenden Klageverfahren.